| Kündigung |
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Die Kündigung des Musikschulunterrichts muss schriftlich erfolgen. Die allgemeine Frist ist 1 Monat vor Ende des Musikschuljahres Ende Oktober, d.h. der 30 September.
Kündigung
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Die Kündigung des Musikschulunterrichts muss schriftlich erfolgen. Die allgemeine Frist ist 1 Monat vor Ende des Musikschuljahres Ende Oktober, d.h. der 30 September.
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